Steueroptimierung – Wie bleiben die Gewinne des Investors aus Beteiligungen weitgehend steuerfrei?

Grundsätzlich kann ein Investor seine Unternehmensbeteiligung im Privat- oder im Betriebsvermögen halten. Für die zweite Alternative gründet er eine Unternehmergesellschaft (UG) oder eine andere Kapitalgesellschaft in Form der GmbH oder der Aktiengesellschaft.
Dies ist zwar mit einem Mehr an bürokratischen und steuerlichen Aufwand verbunden, kann sich aber im Fall von laufenden Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen sehr bezahlt machen.
Denn diese Geldzuflüsse gehen gem. § 8b KStG nur zu 5% in die Besteuerung ein. Zuflüsse aus einer Beteiligung, die im Privatvermögen gehalten wird, gehen zu 100% in die steuerliche Veranlagung ein. Der Vollständigkeit muss hinzugefügt werden, dass zunächst die Besteuerung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft gemeint ist. Ausschüttungen aus dieser Gesellschaft heraus, unterliegen dann der normalen Besteuerung. Man dann diese dann aber auch einer steueroptimierten Ausschüttungspolitik unterziehen.
Abschließend sollte diese Thematik mit dem Steuerberater erörtert werden. ANACOR übt weder Steuer- noch Rechtsberatung aus und kann und darf deshalb auch keine Gewähr für diese Aussagen geben.