Handelt es sich bei den Corona-Finanzhilfen wirklich um „low hanging fruits“?

Mitte März hörten Millionen von Bürgern und Unternehmern die beruhigenden Worte unseres Wirtschafts- und unseres Finanzministers: Niemand wird allein gelassen, der Staat wird die Konsequenzen der Schließung von Unternehmen mit Zuschüssen und Liquiditätskrediten erträglich machen. Die Achse KfW – Hausbanken – Förderbanken sollte es richten: pragmatisch und schnell.

Einigen war sofort klar, dass diese Achse sich bereits in der Vergangenheit durch ihre Sorgfalt und Gründlichkeit auszeichnete. Die Ausreichung finanzieller Mittel nach dem „Giesskannenprinzip“ gab es nie und wird es – das ist meine langjährige Erfahrung – auch dieses Mal nicht geben. Die vergangenen 3 Wochen belegen dies. Um es vorweg zu nehmen: Die Früchte hängen auch in Zeiten von Corona hoch, wenngleich der Zweig an dem sie hängen ein wenig entgegen gebeugt worden ist.

Rahmenbedingungen sind nicht ausreichend

Die Haftungsfreistellung von 90 % ist für die Banken nicht ausreichend genug, der Zuschuss erreicht bei weitem nicht alle, die es erhofft haben und deckt auch nur die betrieblichen Kosten. Private Lebenshaltungskosten und die private Miete werden nicht bezuschusst. Neben den über Jahrzehnte eingespielten Partnern KfW und Kreditinstitute sollen auch die Förderbanken der Länder Liquiditätskredite anbieten. Es gibt Förderbanken, die bis heute noch nicht das Produkt auf dem Markt haben.

Diese Fakten und meine Erfahrung zeigen als Zwischenresümée deshalb folgendes Bild auf:

– Es gibt grundsätzlich den Willen und die Mittel den Mittelstand mit Liquidität zu versorgen. Es geht nur alles zu langsam, auch weil es banktechnisch geprüft wird!

– Es ist nicht für jeden Unternehmer ratsam ein Darlehen aufzunehmen, wenn ihn nach der tilgungsfreien Zeit von einem Jahr sein Kapitaldienst zu erdrücken droht. Drum solle jeder Unternehmer die Situation und die Zeit nach Corona sehr genau betrachten.

– Aktuell werden Betriebsmitteldarlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei einem Jahr Tilgungsfreiheit ausgereicht. M.E. ist das der aktuellen Situation nicht angemessen, weil die Unternehmen sich nicht so schnell mehr erholen werden. Laufzeiten von 10 Jahren wären zu befürworten.

– Im Berg der Kreditanträge gilt es sich zu behaupten. Derjenige Unternehmer macht es den Kreditgebern sehr viel leichter und wird damit schneller bedient, der mit einem professionellen Konzept und plausibel aufbereitet Unterlagen daherkommt.

ANACOR hat sich auf diese Corona-Situation spezialisiert und unterstützt mit 100 % Förderung durch den Staat.

Der Unternehmer erhält einen kompetenten Partner an seine Seite, der ihn nichts kostet – auch eine Vorfinanzierung der Beratungskosten entfällt!