Crowdinvesting: Bundestag verbessert Rahmenbedingungen

Die Schwarmfinanzierung könnte wieder ein Stück mehr sein Schattendasein verlassen. Wurden 2017 noch rd. 200 Mio. Euro über Privatanleger eingesammelt, waren es in 2018 bereits über 300 Mio. Euro. Gemessen am Gesamtfinanzierungsmarkt immer noch ein sehr kleiner Anteil. Zudem floss der überwiegende Teil in Immobilienprojekte. Der Bundestag wertschätzt diese – überwiegend von jungen Unternehmen genutzte – Finanzierungsform und erweitert nun die Regelungen.
Wesentliche Änderungen sind:
– die Schwelle für prospektfreie Vermögensanlagen steigt von 2,5 Mio. Euro auf 6,0 Mio. Euro
– die emittierenden Unternehmen können mehrere Etappen für ihre Emissionen nutzen
– die Laufzeit einer Emission kann nunmehr bis zu zwölf Monaten betragen
– jeder Anlagen kann zukünftig bis zu 25.000 Euro statt wie bisher 10.000 Euro investieren (allerdings nur gegen Vorlage eines Vermögensnachweis oder einer Gehaltsabrechnung)
– zu den bisherigen mezzaninen Instrumenten Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen sind in Zukunft auch die Ausgabe von Genussrechten erlaubt
Mit diesen neuen Regelungen ist ein Schritt mehr in die richtige Richtung getätigt worden. Mehr Spielraum bedeutet für die Anleger aber auch höheres Risiko, dass man nicht ausser acht lassen sollten. Gerade in der vergangenen Woche wurde die Pleite des Schwarm-Immobilienfinanzierers Zinsland bekannt; Anlegern droht ein Totalverlust von insgesamt 1,9 Mio. Euro. Wie bei den meisten Finanzierungsinstrumenten sind auch hier grundsätzlich Achtsamkeit und Vorsicht geboten. Das sollte aber der Schwarmfinanzierung keinen Abbruch tun.
Wo es passt, ist dies ein toller Beitrag zur Realisierung von Unternehmerideen.