Corona-Finanzhilfen

Wie sieht das Hilfspaket der Bundesregierung in der Realität aus?
Sehr viele Unternehmer stehen vor der Situation von Umsatzausfällen, die kurz- oder mittelfristig zu Liquiditätsproblemen führen werden.
Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst und hat kurzfristige Hilfen zugesagt. Doch welche Unterstützungen gibt es und wie erhalten Unternehmen Zugang zu diesen Mitteln?
Am 22.03.2020 sieht hierzu grundsätzliche Entscheidungen getroffen worden:
Ab dem 23.03.2020 ist es möglich, bei Bank oder Sparkasse einen KfW-Kredit für Investitionen und Betriebsmittel zu beantragen, sofern das Antrag stellende Unternehmen bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, also tragfähig, gewesen ist. Dies ist zusammen mit der Einreichung entsprechender und weiterer Unterlagen plausibel darzulegen. Das aktuelle Paket sieht folgende Hilfen vor:
- Bereitstellung von Liquidität über staatlich verbürgte Darlehen
- Kurzarbeitergeld
- Stundung und Herabsetzung von Steuern
- Stundung und Herabsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen
Was derzeit zusätzlich in der Regierung diskutiert wird, ist eine schnelle finanzielle Überbrückungshilfe für Kleinunternehmer. Dabei soll es sich um eine pragmatische Lösung im kleinen Rahmen handeln. Stand 22. März 2020 zeichnet sich eine pragmatische Regelung ab, die Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen einen Zuschuss und ein Darlehen im Rahmen von 9.000 bis 15.000 Euro zukommen lassen will. Sobald die Eckdaten hinsichtlich Höhe, Antragsweg und Informationsumfang feststehen werden wir dies an dieser Stelle kommunizieren.
Es ist ebenso wichtig, an dieser Stelle darüber aufzuklären, dass nicht nur Darlehen der KfW über Banken und Sparkassen zu beantragen sind, sondern auch die Förderinstitute der Bundesländer vergleichbare Darlehen in Kooperation mit den jeweiligen Bürgschaftsbanken begeben werden. Sobald die Rahmenbedingungen klar definiert worden sind, werden wir sie hier darüber informieren.
Die Rolle der Banken – Finanzielle Hilfe ist kein Selbstläufer!
Die Bundesregierung hat Hilfe versprochen und begibt diese über ihre eigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsbanken und Sparkassen. Letztlich stellt die KfW über ihre bereits seit Jahren verfügbaren Förderdarlehen Mittel bereit, die über die Banken nach dem sog. Hausbankprinzip beantragt werden müssen.
Der Unternehmer muss also zunächst seine Hausbank überzeugen! Die Kreditinstitute tragen immer noch ein eigenes Restrisiko und haben andererseits in den vergangenen Jahren erhebliches Personal abgebaut. Vor diesem Hintergrund wird die Beantragung der Mittel kein Selbstläufer werden. Unternehmer sind gut beraten, die entsprechen Unterlagen vollständig, plausibel und professionell aufbereitet bei der Bank ihres Vertrauens einzureichen. Das steigert die Chancen auf einen positiven Bescheid und verkürzt die Entscheidungsfindung und den Auszahlungszeitpunkt!
Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise sind einige Programme dahingehend erweitert worden, dass Obergrenzen sowie Haftungsfreistellung erhöht worden sind. Der Bund begibt für sog. KMU eine 90 %-ige Ausfallbürgschaft, die Hausbank trägt somit nur noch 10 % Restrisiko eines Kreditengagements. Damit wurde die Verantwortung und Haftung der Kreditinstitute nochmals eingeschränkt, was eine Bewilligung von Kreditanfragen befördern sollte. Dennoch werden die Anfragen weiterhin nicht „leichtfertig“ geprüft und vergeben. Eine sogfältige Aufbereitung der einzureichenden Unterlagen ist geboten, um auch schnell finanzielle Mittel zu erhalten. Der Andrang ist sehr gross, die Kapazitäten begrenzt.
KfW-Förderdarlehen werden mit diesen besonderen Konditionen angeboten:
Für Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind:
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- Haftungsfreistellung durch die KfW/Bund 90 %
- Darlehenshöchstbetrag max. 25% des Jahresumsatzes 2019 oder
- Darlehenshöchstbetrag max. 200% der Lohnkosten 2019 oder
- Darlehenshöchstbetrag max. der aktuelle Finanzierungsbedarf für die kommenden 18 Monate
Die o.a. Angaben beziehen sich rein auf KMU. Großunternehmen erhalten auch eine Förderung. Junge Unternehmen, die jünger als 3 Jahre alt sind, sollen ebenfalls Kredite beantragen können. Details folgen noch.
Alle KfW-Kredite lassen die Nutzung der finanziellen Mittel für betriebliche Kosten (Betriebsmittel) oder Investitionen zu. Für alle Kredite gilt aber auch die Vorlage einer Reihe von Unterlagen, Erklärungen, Berechnungen und Planungen. Beispielhaft seien die für den Unternehmerkredit einzureichenden Unterlagen aufgelistet:
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- Mind. 2-jährige Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
- Qualifizierte Kapitalbedarfsberechnung
- Verbindlichkeitsspiegel
- Letzte 2 Jahresabschlüsse
- Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Beschreibung der aktuellen Unternehmenssituation
- Eckdaten des Unternehmens
- Einwilligungserklärung SCHUFA
- Selbsterklärung KMU
- De-minimis-Erklärung
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Unsere Beratungsleistung wird zu 90 % % bezuschusst!
Alles kein Hexenwerk, jedoch auch nicht eben mal gemacht. Wenn man die steigende Überlastung der prüfenden Banken in Betracht zieht, werden diejenigen Anträge schnelleren Erfolg haben, die sehr gut und vollständig aufbereitet worden sind!ANACOR steht in direkten Kontakt mit KfW, Banken, Förderinstitutionen und auch FinTechs, die alle ihren Beitrag zur Liquiditätsstützung mit unterschiedlichen Instrumenten leisten. Es gilt die beste, machbare Lösung für den Einzelfall zu finden und umzusetzen.Unsere Leistung wird von der BaFa zu 90 % bezuschußt!Fordern Sie unseren Lösungsweg für Ihr Problem an!
Kurzarbeitergeld
Es kann beantragt werden, wenn es vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Voraussetzung: Mindestens 10 % der Mitarbeiter müssen von Brutto-Gehaltskürzungen von mehr als zehn Prozent in einem Monat betroffen sein. Allerdings muss das Unternehmen vorher alle betriebsinternen Möglichkeiten, wie Urlaub oder Abbau von Überstunden ausgeschöpft haben. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Einzelheiten hier zusammengefasst. Wichtig ist: Vor Beantragung von Kurzarbeitergeld ist diese der zuständigen Arbeitsagentur anzeigen. Dazu ist ein entsprechendes Online-Formular verfügbar. Um letztlich alle Unklarheiten der Beantragung aus dem Weg zu räumen, ist die Thematik nochmals in einem Video anzusehen.
Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
Normalerweise stehen am 10. Juni 2020 die Einkommensteuer- und die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 2. Quartal 2020 an. Zwar lassen sich diese Zahlungen nicht komplett aufheben, aber zumindest reduzieren. Dazu müssen Unternehmen beantragen, dass ihre Steuervorauszahlungen an die gesunkenen Erträge für das Jahr 2020 angepasst werden. Im Antrag muss belegt werden, dass sich das zu versteuernde Einkommen durch Umsatzausfälle bereits vermindert hat oder noch vermindern wird.
Wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater. In schwierigen wirtschaftlichen Lagen können die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer aufgeschoben werden. Im besten Fall können Sie die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer sogar komplett aussetzen. Bisher gibt es noch keine bundesweiten Regelungen.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist möglich, wenn Sie oder Ihr Unternehmen sonst in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würden. Ausgenommen sind Unternehmen, deren Zahlungsschwierigkeiten nicht nur vorübergehend sind. Weitere Bedingungen hat die IHK in München zusammengefasst.
Ihr Stundungsersuchen reichen Sie direkt bei Ihrer jeweils zuständigen Krankenkasse ein. Sie entscheidet über die Anträge im Einzelfall. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit den zuständigen Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten einer Stundung abzuklären.
Ihr Frank Hopp